Information zu Sonderleistungen
Die Sonderleistungen sind private Leistungen. Die meisten Privatkassen übernehmen die Kosten. Von den gesetzlichen Kassen wird diese Behandlung nicht übernommen. Trotzdem kann der Patient, der in einer gesetzlichen Kasse versichert ist, mit Sonderleistungen behandelt werden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung im Rahmen der IGEL. IGEL – Individuelle Gesundheitsleistungen sind Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, die aber im Einzelfall sinnvoll und nützlich sein können. Bei Inanspruchnahme diese Wunschleistung besteht kein Erstattungsanspruch. Die Kosten für diese Behandlungen sind vom Patienten zu begleichen. Weitere Information unter: Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Personal |